Archivbild(Freystadt) 3. Bayerischer Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF am 20. und 21. Juni 2014 in Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.Opf.

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Am 20. und 21. Juni 2014 findet in Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.Opf., der 3. Bayerische Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF statt.

Teilnahmeberechtigte Jahrgänge und Jugendfeuerwehren:
Die am Jugendwettbewerb des CTIF teilnehmenden Feuerwehranwärter müssen am 20. Juni 2014 das 12. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben und können maximal dem Jahrgang 1998 angehören.

Am Leistungsbewerb mit dem Bewerbsabzeichen in Silber und Gold können alle Jugendfeuerwehren teilnehmen, auch Jugendfeuerwehren mit Feuerwehranwärtern aus verschiedenen Feuerwehren. Zu der Bundesausscheidung der Deutschen Jugendfeuerwehr können sich jedoch nur Jugendfeuerwehren mit Feuerwehranwärtern aus einer Feuerwehr qualifizieren.

Bewerbsbedingungen:
Für den Leistungsbewerb gelten die Bestimmungen für den Erwerb des bayerischen Bewerbsabzeichen im CTIF-Jugendwettbewerb (Stand 16.10.2011) sowie die Richtlinien des CTIF, 7. Ausgabe 2012, die unter
{link icon=1 url=http://www.jf-bayern.de} abrufbar sind.

Anmeldung:
Jugendfeuerwehren, die an dem Leistungsbewerb teilnehmen wollen, können bei der
JUGENDFEUERWEHR BAYERN im LFV Bayern e.V.
Waldstraße 6, 90607 Rückersdorf
eMail: {mail} Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
die ausführlichen Ausschreibungs- und Anmeldeunterlagen anfordern.

Die verbindliche Anmeldung hat bis zum 31. März 2014 bei der JUGENDFEUERWEHR BAYERN im LFV Bayern e.V. (Anschrift siehe oben) zu erfolgen.

Voraussetzung für die Teilnahme:
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Leistungsbewerb im Jugendwettbewerb des CTIF ist die Anerkennung der Bestimmungen für den Erwerb des bayerischen Bewerbsabzeichen im CTIF-Jugendwettbewerb, sowie der zur Durchführung des Wettbewerbes von der Jugendfeuerwehr Bayern erstellten Organisations-, Start- und Zeitpläne, die Anerkennung der Wertungsrichter und deren Entscheidungen.

Versicherung:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, einschließlich der Jugendfeuerwehr, genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Teilnehmer vom zuständigen Kommandanten der Feuerwehr zu dieser Veranstaltung entsandt werden.

Homepage der Veranstaltung: {link icon=1 url=http://www.ctif-freystadt.de}

Rückersdorf, den 01.10.2013

JUGENDFEUERWEHR BAYERN
im LFV Bayern e.V.
gez.
GERHARD BARTH
Landes-Jugendfeuerwehrwart


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Archivbeitrag: 830 - 2014-02-03 19:45:50

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