Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Jedes Wohngebäude muss mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Was es zu beachten gilt, weiß Kreisbrandrat Werner Löchl.
Weitere Infos und Bilder zu diesem Artikel unter:
www.nordbayern.de
Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Jedes Wohngebäude muss mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Was es zu beachten gilt, weiß Kreisbrandrat Werner Löchl.
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Dietmar Hättig