Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: Ministerrat gibt grünes Licht für Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst

2025 04 01 Bild Pressemitteilung

München, 01.04.2025 (stmi)

Innenminister Joachim Herrmann: Wichtiger Schritt um Rahmenbedingungen weiter zu optimieren - Weitere Behandlung im Landtag

+++ Der Ministerrat hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung im zweiten Durchgang grünes Licht für die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betont: "Wir wollen die Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter anheben, also von derzeit 65 auf 67 Jahre. Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotential im Freistaat Bayern." Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung und Entscheidung dem Landtag zugeleitet. +++

Aus der umfassenden Beteiligung der Verbände haben sich einige Änderungen am Gesetzentwurf ergeben. So wurde die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit im Einzelfall um bis zu drei Jahre über die eigentliche Altersgrenze hinaus verlängern zu können, verworfen. Die bereits bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten verbleibt hingegen im Gesetz. Damit wird die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergeht, berücksichtigt.

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für eine effektive Hilfeleistung im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst. Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden. Um das wichtige Engagement der Ausbilder auf Kreisebene zu stärken, nehmen wir die Möglichkeit einer Entschädigung ausdrücklich in das Gesetz auf“, so Herrmann.

Weitere Änderungen umfassen beispielsweise, dass Gemeinden bei Fehlalarmierungen durch sogenannte eCall-Notrufsysteme – nicht nur die in Fahrzeugen installierten – Ersatz für entstehende Kosten verlangen können. Dies umfasst nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones oder Smartwatches. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung auch einen möglichen Kostenersatz für Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe. "Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt. Das führt mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung unserer Feuerwehrkräfte. Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen", erklärte Herrmann.

"Mit dem neuen Gesetzentwurf entwickeln wir das bestehende Bayerische Feuerwehrgesetz zeitgemäß und praxistauglich fort. Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung", resümierte Herrmann. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern sind rund 320.000 Mitglieder ehrenamtlich tätig und stehen neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen im Ernstfall rund um die Uhr zur Verfügung.

 

(01.04.2025 PM 100/2025)

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2025/250401novelle-feuerwehrgesetz/

 

 

Alamos Registrierungsportal

Über das Selbstregistrierungsportal können sich Feuerwehrdienstleistende, sowie Mitarbeiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, bei ihrer „Haupt-/Stammfeuerwehr“ für die Alarmplattform des Landkreises Roth selbst registrieren.

Zum Registrierungsportal

Zentrale Lehrgangsplattform

Diese Lehrgangsplattform soll zur Buchung der einzelnen Ausbildungen auf Landkreisebene (Kreisausbildung) dienen. Kommandanten und Beauftragte können entsprechend Lehrgangsplätze mit den dazu angegebenen Terminen buchen und anmelden.

Zur Lehrgangsplattform

Überörtliche Einrichtungen

Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchwaschanlagen, die überwiegend bei größeren Feuerwehren untergebracht werden. Im Landkreis Roth gibt es vier solcher Einrichtungen.

Mehr Informationen

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

16

Stützpunktwehren

117

Ortswehren

5.199

Aktive

900

km2 Bereich

Feuerwehren im Landkreis

Im Landkreis Roth gibt es 133 Feuerwehren. Sie gliedern sich in vier räumliche Kreisbrandinspektionsbereiche mit insgesamt 16 Stützpunktwehren und 117 Ortswehren.

Zu den Feuerwehren

Führungskräfte im Landkreis Roth

Zur Sicherstellung der Ausbildung und des ordnungsgemäßen Einsatzablaufes sind auch im Feuerwehrwesen verschiedene Führungsebenen erforderlich.

Wer sind wir ?

Aktuelle Artikel

Aktuelle Artikel rund um das Feuerwehrwesen im Landkreis Roth. Hier werden Informationen zu Veranstaltungen, Berichte über Versammlungen und Leistungsprüfungen, aktuelle Aktionen und vieles mehr bereitgestellt.

Zu den Artikeln

Diese Seite

Sie finden hier einen Gesamtüberblick Über das Feuerwehrwesen im Landkreis Roth. Neben der Erläuterung der vielfältigen Aufgaben soll diese Site auch als Medium für die Feuerwehren selbst dienen.

Dietmar Hättig

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

  • 5.199 Feuerwehrdienstleistende
  • 4594·603·2 - m·w·d
  • 133 Feuerwehren
  • 984 Atemschutzgerätetragende
  • 59 Jugendfeuerwehren
  • 632 Jugendfeuerwehrleute
  • 15 Kinderfeuerwehren
  • 344 Feuerwehrkinder
  • 315 Fahrzeuge
  • 900 km² Bereich

Kontakt

Kreisfeuerwehrverband Roth
 kontakt@kfv-roth.de
 09171 / 81-0
  Weinbergweg 1, 91154 Roth