Brandschutztipps

Menschliches Fehlverhalten führt leider jedes Jahr zu einer steigenden Tendenz bei der Brandschadenstatistik in privaten Haushalten - leider auch mit vielen Verletzten und Todesfällen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und Sie in die Lage zu versetzen, sich durch die richtigen Brandschutzmaßnahmen zu schützen, geben wir Ihnen hier folgende Empfehlungen und Tipps:

 Türen

Da Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen häufig feuerhemmend konstruiert sind und von selbst zufallen müssen, dürfen sie nicht unterkeilt oder festgebunden werden.

 Notausgänge

Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden, sie sollten jederzeit von innen zu öffnen sein.

 Fluchtwege

Nach geltendem Baurecht muß jedes Gebäude zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. Erster Rettungsweg ist immer der Treppenraum, der zweite kann beispielsweise ein Wohungsfenster sein. Achten Sie deshalb darauf, dass Fenster immer leicht zu öffnen und nicht mit Pflanzen zugestellt sind und dass bei vergitterten Fenstern das Gitter von innen geöffnet werden kann.

 Hochhäuser

In Hochhäusern und Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen sind entweder zwei separate Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum vorhanden. Benutzen Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter Fahrstuhl kann zur tödlichen Falle werden.

 Rauchabzug

In Treppenhäusern muss auch darauf geachtet werden, dass die im obersten Stockwerk liegenden Fenster leicht zu öffnen sind. Im Brandfall dienen sie als Rauchabzug.

 Freie Fluchtwege

EinTreppenraum sollte auf ganzer Breite begehbar sein und darf nicht - wie vielfach sehr beliebt - als Abstellraum für Möbel, Geräte oder sonstiges brennbares Material genutzt werden. Er wird sonst im Ernstfall zur gefährlichen Falle.

 Türen zu

Schließen Sie im Brandfall die Türen, die zum Brandherd führen. Geschlossene Türen halten im Brandfall nicht nur Flammen und Hitze zurück, sie schützen auch vor Rauch und Qualm.

 Achtung Brandrauch

Sollten Sie in einem Raum eingeschlossen sein, dichten Sie auch das Schlüsselloch mit möglichst feuchten Tüchern ab. Stellen Sie sich ans geöffnete Fenster und machen Sie durch Zeichen auf sich aufmerksam. Sollten Sie es nicht vermeiden können, nur durch einen verrauchten Raum ins Freie zu gelangen , laufen Sie in gebückter Haltung oder kriechen Sie möglichst am Boden entlang. Der Rauch senkt sich relativ langsam nach unten.

 Notruf

Wenn Sie sehen, dass Sie einen Brand mit einem Löschgerät selbst nicht mehr löschen können, bringen Sie zuerst eventuell gefährdete Personen in Sicherheit und alarmieren Sie dann sofort die Feuerwehr. Beantworten Sie die Fragen der Feuerwehr klar und eindeutig.

Alamos Registrierungsportal

Über das Selbstregistrierungsportal können sich Feuerwehrdienstleistende, sowie Mitarbeiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, bei ihrer „Haupt-/Stammfeuerwehr“ für die Alarmplattform des Landkreises Roth selbst registrieren.

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Zentrale Lehrgangsplattform

Diese Lehrgangsplattform soll zur Buchung der einzelnen Ausbildungen auf Landkreisebene (Kreisausbildung) dienen. Kommandanten und Beauftragte können entsprechend Lehrgangsplätze mit den dazu angegebenen Terminen buchen und anmelden.

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Überörtliche Einrichtungen

Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchwaschanlagen, die überwiegend bei größeren Feuerwehren untergebracht werden. Im Landkreis Roth gibt es vier solcher Einrichtungen.

Mehr Informationen

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

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Sie finden hier einen Gesamtüberblick Über das Feuerwehrwesen im Landkreis Roth. Neben der Erläuterung der vielfältigen Aufgaben soll diese Site auch als Medium für die Feuerwehren selbst dienen.

Dietmar Hättig

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

  • 5.199 Feuerwehrdienstleistende
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  • 632 Jugendfeuerwehrleute
  • 15 Kinderfeuerwehren
  • 344 Feuerwehrkinder
  • 315 Fahrzeuge
  • 900 km² Bereich

Kontakt

Kreisfeuerwehrverband Roth
 kontakt@kfv-roth.de
 09171 / 81-0
  Weinbergweg 1, 91154 Roth