Geänderte Regelung für den Probealarm im Landkreis Roth

2025 10 01 sirene22025 10 01 sirene1Aus organisatorischen Gründen muss der Zeitpunkt für die monatliche Probealarmierung im Leitstellenbereich Mittelfranken-Süd geändert werden.

Im Landkreis Roth wird der monatliche Probealarm (Sirenenprobe) ab dem 04.10.2025 ab/um 11:15 Uhr erfolgen.

Mit dem Probealarm der Sirene wird das Signal „Feueralarm“ getestet. Ertönt die Sirene dreimal in einem Dauerton von je 12 Sekunden und mit je 12 Sekunden Pause dazwischen, dann dient das Signal zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Es wird gebeten, das Signal nicht mit dem Warnton für den Katastrophenschutz (ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton) zu verwechseln, welcher auf eine ernste Gefahr hinweist.

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Hinweis:

Artikeltext und Bilder:
KBR Mederer / Kreisbrandispektion

g4682 30jahre

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Alamos Registrierungsportal

Über das Selbstregistrierungsportal können sich Feuerwehrdienstleistende, sowie Mitarbeiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, bei ihrer „Haupt-/Stammfeuerwehr“ für die Alarmplattform des Landkreises Roth selbst registrieren.

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Zentrale Lehrgangsplattform

Diese Lehrgangsplattform soll zur Buchung der einzelnen Ausbildungen auf Landkreisebene (Kreisausbildung) dienen. Kommandanten und Beauftragte können entsprechend Lehrgangsplätze mit den dazu angegebenen Terminen buchen und anmelden.

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Überörtliche Einrichtungen

Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchwaschanlagen, die überwiegend bei größeren Feuerwehren untergebracht werden. Im Landkreis Roth gibt es vier solcher Einrichtungen.

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Sie finden hier einen Gesamtüberblick Über das Feuerwehrwesen im Landkreis Roth. Neben der Erläuterung der vielfältigen Aufgaben soll diese Site auch als Medium für die Feuerwehren selbst dienen.

Dietmar Hättig

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 09171 / 81-0
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