11.2. europäischer Tag des Notrufs

2025 02 11 Tag des Notrufes

Über die europaweite einheitliche und gebührenfreie Notrufnuimmer 112 kann rund um die Uhr die Feuerwehr und der Rettungsdienst angefordert werden.

Damit die Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte zum Notfallort alarmieren kann, müssen Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf "W":

1) Wo ist das Ergeignis?

Der Anrufer sollte den Ort des Ereignisses so genau wie möglich angeben: z.B. Stadtteil, Name der Gemeinde, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk

2) Wer ruft an?

Name - Standort - Telefonnummer für Rückfragen

3) Was ist passiert?

Kurze Beschreibung des Ereignisses - was sieht der Anrufer: Verkehrsunfall, Abstrurz, Brand, ...

4) Wie viele Betroffene?

Die (geschätzte) Zahl der betroffenen Personen, deren Lage und Verletzungen, bei Kindern auch das (geschätzte) Alter

5) Warten auf Rückfragen!

Nicht auflegen! Der Mitarbeiter der Leitstelle benötigt vielleicht noch weitere Informationen

 

Außerdem:

  • Erste Hilfe leisten
  • nicht selbst in Gefahr bringen
  • Einsatzkräften helfen, den Ereignisort schnell zu finden

Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage“

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PRESSEMITTEILUNG vom 05.02.2025

Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage“

Bayerische Feuerwehren sehen Anpassungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf | Forderungen nach Stärkung der Kreisausbildung und der Stellung der Kreisbrandräte | Beibehaltung der Mindestdienstzeit für Kommandanten | Ablehnung einer „Antragsaltersgrenze“ | Rechtsgrundlage für die Brandschutzerziehung und -aufklärung schaffen | Bestandgarantie und Stärkung der Feuerwehrvereine | LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren gesetzlich verankern

Unterschleißheim. Die bayerischen Feuerwehren sehen dringenden Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage. Dazu sind aus Sicht der Feuerwehren noch wichtige Anpassungen am Entwurf zur Änderung des BayFwG im laufenden Gesetzgebungsverfahren notwendig.“ fasst Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern die Position der bayerischen Feuerwehren zusammen.

In Bayern leisten 330.000 Frauen und Männer Feuerwehrdienst – 318.000 davon ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur Dank des riesigen ehrenamtlichen Engagements ist die umfangreiche und professionelle Hilfeleistung, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht verlassen können, überhaupt möglich. Damit das so bleibt, plädieren die Feuerwehren für eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene. Der LFV Bayern fordert hier im Namen der bayerischen Feuerwehren eine klare Verankerung der Ausbildung im Gesetz als Aufgabe der Landkreise, sowie die Aufnahme der Landkreise als berechtigte Zuwendungsempfänger durch den Staat. „Schon heute finden zahlreiche Aus- und Fortbildungen unserer Feuerwehrdienstleistenden auf Kreisebene statt. Das Gesetz muss diesen tatsächlichen Gegebenheiten nun auch Rechnung tragen.“ so Eitzenberger.

Die Feuerwehren plädieren zudem für eine deutliche Stärkung der Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte. „Sie sind es, die im engen Kontakt zu den Feuerwehren in den Kreisen stehen und über die nötige feuerwehrtechnische Fachkompetenz verfügen, um z.B. die Alarmplanung, nötige Beschaffungen für die Feuerwehren und viele Fragen mehr des abwehrenden Brandschutzes fundiert entscheiden zu können.“, erläutert Eitzenberger. Statt der bisher gesetzlich vorgesehenen ausschließlich beratenden Funktion dieser ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte, sollte zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern eine stärkere, verbindliche Einbindung dieser umfangreichen Kompetenzen auch gesetzlich verankert werden.

Umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen sind nicht nur für das Amt des Kreisbrandrates Voraussetzung, auch mit dem Amt des Kommandanten / der Kommandantin geht eine hohe Verantwortung einher. Ohne ein Mindestmaß an Erfahrung kann man dieser Verantwortung kaum gerecht werden. Auch um eine Überforderung der Ehrenamtlichen im Amt zu vermeiden und eine erfolgreiche Führung der Feuerwehren zu gewährleisten, besteht der LFV Bayern auf der Beibehaltung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten.

Im Gesetzentwurf wird eine Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter vorgeschlagen. Während diese Anhebung als sinnvolle Anpassung an die demographische Entwicklung begrüßt wird, lehnen die Feuerwehren jegliche darüberhinausgehende Verlängerung auf Antrag entschieden ab. „Eine solche Regelung würde bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme schaffen als lösen.“, betont Eitzenberger. Einen nennenswerten positiven Effekt einer solchen „Antragsaltersgrenze“ versprechen sich die bayerischen Feuerwehren ohnehin nicht. Nach vielen Jahren im Dienst und unzähligen Einsätzen würden kaum mehr Ältere weiter die körperlich anstrengenden Einsätze leisten können und wollen. Neben dem bürokratischen Aufwand, den solche Antragsverfahren naturgemäß mit sich brächten, stelle sich vor allem die Frage nach einer objektiven Bewertung der gesundheitlichen Eignung der Kameradinnen und Kameraden. Weder den Feuerwehrkommandanten noch anderen Entscheidungsträgern könne es zugemutet werden, ohne medizinische Fachkenntnis darüber zu entscheiden, ob normale altersbedingte Erscheinungen (z.B. eine langsamere Reaktionszeit oder nachlassende Beweglichkeit) in stressigen Einsatzsituationen zu Gefahrensituationen führen können oder nicht. Eine feste Altersgrenze ohne Verlängerungsmöglichkeiten auf Antrag schafft aus Sicht des LFV Bayern hier Rechtssicherheit für die Entscheider und trägt zur Sicherheit im Einsatzfall für alle Feuerwehrdienstleistenden bei.

„Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für unsere Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren.“, erläutert der Verbandsvorsitzende die Forderung der bayerischen Feuerwehren. Brandschutzerziehung und -aufklärung, das Verhalten bei Bränden und die Selbsthilfe sollen deshalb als Aufgabe der Gemeinde in das bayerische Feuerwehrgesetz aufgenommen werden, fordern die Feuerwehren.

Neben dem Einsatzdienst übernehmen die Feuerwehren eine wichtige Funktion in der Vereins- und Dorfgemeinschaft, gerade im ländlichen Raum. „Unsere bayerischen Feuerwehrvereine sind Motor der Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft.“, so Eitzenberger. „Sie gilt es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu stärken.“ Bisher sieht das Gesetz vor, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte stellen. Diese Regelung soll laut Gesetzentwurf entfallen und die Rolle der Vereine als „allgemein die Gemeinden unterstützend“ neu definiert werden. Auch in Hinblick auf die diskutierte Altersgrenze fordert der LFV Bayern für die Vereine gesetzlich klar zu regeln, dass 1) die Vereine wie bisher auch die Einsatzkräfte stellen und 2) die Vereine Alters- und Ehrenabteilungen bilden können. Für die Feuerwehrvereine, als eine der größten Vereinsparten in Bayern - neben den Sport- und Schützenvereinen - muss es diese Bestandsgarantie und Stärkung geben.

Das BayFwG ist die gesetzliche Grundlage für den Feuerwehrdienst in Bayern – unbestritten sind es die bayerischen Feuerwehrführungskräfte mit ihrer feuerwehrtechnischen Fachkompetenz und ihren Erfahrungen beim alltäglichen Einsatz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die die ganz praktischen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf den Feuerwehrdienst, das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft vor Ort treffsicher beurteilen können. Die Aufgabe des LFV Bayern als die einzige landesweite Interessenvertretung der öffentlichen Feuerwehren ist es, die Fachmeinungen der rund 7.700 Feuerwehren zu bündeln und diese in den Verbandsgremien mit allen Bezirksfeuerwehrverbänden abgestimmte, mehrheitsfähige Position gegenüber den zuständigen Stellen zu vertreten. Die so erarbeiteten, gemeinschaftlichen Positionen der bayerischen Feuerwehren zeichnen sich dabei durch ein besonderes Maß an fachlicher Fundierung und Praxistauglichkeit der Vorschläge und Forderungen aus. Der aktuelle Prozess der Verbandsanhörung zur Novellierung des Bayer. Feuerwehrgesetzes ist der beste Beweis. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Nachfolgeorganisation des staatlichen „Sprechergremiums“ soll daher nach Wunsch der bayerischen Feuerwehren ausdrücklich im Gesetz unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner der staatlichen Behörden in Fachfragen genannt werden.

Für das laufende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zeigt sich der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes zuversichtlich „Wir stehen als Verband in gutem Kontakt zu allen Beteiligten“, so Eitzenberger. „Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“

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Hintergrund: Der Ministerrat hatte Ende Dezember in einem ersten Durchgang einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beraten und beschlossen, die Verbandsanhörung einzuleiten. Mit Beginn der Verbandsanhörung wurde der Gesetzesentwurf auch dem Landesfeuerwehr-verband Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren überstellt. Im Rahmen der Verbandsanhörung hat der LFV Bayern in seiner Stellungnahme Anfang Februar erneut eine gesamtheitliche Anpassung des gesetzlichen Rahmens für den Feuerwehrdienst in Bayern gefordert. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Über den LFV Bayern: Der LFV Bayern ist die Interessensvertretung der Bayerischen Feuerwehren und zugleich der stärkste Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der LFV Bayern vertritt insgesamt rund 7.700 Feuerwehren mit deren insgesamt etwa 950.000 Mitgliedern (Kinder- und Jugendliche, aktive Feuerwehrleute und Vereinsmitglieder) in den Bayerischen Feuerwehren.

 

https://www.lfv-bayern.de/verband/veroffentlichungen/pressemitteilungen/novellierung-des-bayerischen-feuerwehrgesetzes-das-ehrenamt-freiwillige-feuerwehr-braucht-eine-zukunftsweisende-gesetzliche-grundlage/

2025-02-05_LFV_Bayern_Bayerisches_Feuerwehrgesetz.pdf

 

Blaulichtgottesdienst 2025 - 14. März - Greding

Ökumenischer Gottesdienst für das „Blaulichtmiljö“ der Stadt Schwabach und des Landkreises Roth

2025 03 14 Blaulichtgottesdienst Vorinfo

Wir laden herzlich ein!

Alle Einsatzkräfte aus Rettungs- und Sanitätsdienst, Feuerwehr und THW, Katastrophenschutz und Polizei

Wo?        Stadtkirche Greding - am Kirchberg - 91171 Greding

Wann?    Am Freitag, den 14. März um 19 Uhr 

Was?      Ökumenischer Gottesdienst, anschließend Empfang im Feuerwehrhaus in der Straße "Zur Achmühle"

Parken?  Am Marktplatz (näher an der Kirche), auf dem Hallenbadparkplatz (in der Mitte) oder auf dem Bauhof (neben der Feuerwehr).

Die Parkplätze am Feuerwehrhaus Greding bleiben bitte als Alarmparkplätze für die Wehr frei.

 

Ihr und Euer

Pfr. Stefan Merz
Beauftragter für Notfallseelsorge im Dekanat Schwabach

„Damit man mal weiß, mit wem man immer funkt …“

Fortbildung für die Disponenten der ILS Mittefranken Süd

2024 11 30 ILS Schulung in der ATS Bild 00 Titel

An den beiden Samstagen 30.11 und 07.12.24 durften die Disponenten/innen der ILS Mittelfranken Süd unsere Unterstützungsgruppen sowie unsere Fahrzeuge besser kennenlernen.

Ziel war es, die einzelnen Einheiten, deren Fahrzeuge die spezifische Beladung und deren Arbeitsweisen kennenzulernen.


Nach der Begrüßung stellte Christian Mederer unsere Kreisbrandinspektion vor. Im Anschluss folgte eine ausgiebige Führung durchs Gebäude.

Den Rest des Tages wurden in Kleingruppen die verschiedenen Einheiten

  • UG Atemschutz/ABC
  • Dispogruppe Dekon
  • Dispogruppe Messen
  • UG örtliche Einsatzleitung,
  • UG Drohne
  • und die Kreiseinsatzzentrale

kennengelernt.

Jede Einheit, die sich vorstellte, konnte dabei ihre Fähigkeiten und den Mehrwert bei Einsätzen den Kolleginnen und Kollegen der ILS näherbringen.

Sehr anschaulich wurde zudem, anhand von praktischen Beispielen und Übungen, die Technik erklärt, was diese sehr informative Weiterbildung zusätzlich auflockerte. Auch der gegenseitige Austausch auf der fachlichen Ebene kam hierbei nicht zu kurz.

Es bleibt die Erkenntnis: Wir verfolgen alle das gleiche Ziel!

Die Mitarbeiter der ILS Mittelfranken Süd, bedanken sich recht herzlich bei den Kollegen der Feuerwehren aus dem Landkreis Roth für ihr großes Engagement und die Bereitschaft eine solche Fortbildung ehrenamtlich durchzuführen.


„…wenn man sich kennt, funkt(ioniert) man besser.“

 

Text und Bilder: Paula Wolfsberger / ILS Mittelfranken Süd

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DJLS - 19 Teilnehmer aus 8 Jugendfeuerwehren und 3 Landkreisen

Letzte Abnahme der Deutschen Jugendleistungsspange in 2024

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Die deutsche Jugendleistungsspange ist das höchstes Abzeichen der DJF. Sie besteht aus 5 Aufgaben und kann nur vom 15. bis zum 18. Lebensjahr abgelegt werden.

Bereits Ende September wurde eine Abnahme in Georgensgmünd durchgeführt, bei der auch eine Teilnehmerin aus dem Lkr. Ansbach teilnahm, um altersbedingt die letzte Möglichkeit zu nutzen.

Bei dieser Abnahme zeigte sich aber, dass es noch weitere 18-jährige Jugendfeuerwehrler gab, die das Abzeichen noch in 2024 ablegen wollten. Somit wurde nochmals eine Abfrage gestartet und im November eine weitere Abnahme auf der Kreissportanlage in Wendelstein angeboten. KJFW Matthias Hiltner konnte für diesen Termin Marcus Haas aus Nürnberg als Abnahmeberechtigten der Deutschen Jugendfeuerwehr gewinnen.

Es wurden die verschiedenen Jugendfeuerwehren im Lkr. Roth abgefragt, um hier eine Gruppe von 9 Jugendlichen zu aufstellen zu können. Die Jugendfeuerwehren aus Wendelstein, Röthenbach b.St.W., Kleinschwarzenlohe, Schwanstetten und Allersberg meldeten zusammen 16 Jugendliche, die die Abnahme noch ablegten wollten. Hinzu gesellten sich noch ein Jugendlicher aus Worzeldorf (Stadt Nürnberg), eine Jugendliche aus Scheinfeld (Lkr. NEA) und ein Jugendlicher aus Burghaslach (Lkr. NEA).

Mit nun 19 Teilnehmern aus 8 Feuerwehren und 2 Landkreisen / einer Stadt wurden 2 Gruppen und eine Auffüllergruppe gebildet. Gemeinsam wurde in den letzten 3 Woche abends mehrfach geübt, um sich als Mix-Team kennenzulernen und zusammen zu üben.

Die Jugendlichen hatten fünf Aufgaben zu bewältigen, die sowohl feuerwehrtechnische als auch sportliche und allgemeine Wissensbereiche umfassten. Konkret mussten sie einen Löschangriff aufbauen, eine Schnelligkeitsübung absolvieren, bei der eine 120 Meter lange C-Schlauchleitung zu kuppeln war, einen Staffellauf über 1.500 Meter bestreiten und auch Kugelstoßen. Zusätzlich galt es, verschiedene Fragen zu allgemeinen Feuerwehrthemen zu beantworten.

Am Samstag den 16. November war es nachmittags soweit, die Abnahme wurde durchgeführt. Als Schiedsrichter fungierten KJFW Matthias Hiltner (Lkr. Roth), KJFW Stefan Fleischmann (Lkr. NEA), Gesamtjugendwart Julian Ramsauer und Katja Heider und Alexander Hungerecker aus Wendelstein.

Unter den Augen zahlreicher Gäste der verschiedenen Feuerwehren und deren tolle Motivation sowie Anfeuerung wurden die Aufgaben mit Bravour gemeistert. Der lokal zuständige Kreisbrandinspektor Egbert Petz, KBM Thomas Hagenrainer aus Allersberg, der stellv. Kommandanten Jörg Felßner aus Wendelstein, der Kommandant Thomas Meyer aus Kleinschwarzenlohe, stellv. Kommandant Thilo Bergmann aus Röthenbach b.St.W. und Zugführer Frank Feigel aus Schwanstetten überzeugten sich ebenfalls von der Leistung der Jugendlichen.

Der vorbildliche Aufbau des Wettkampfplatzes wurde durch die Feuerwehren der Marktgemeinde Wendelstein gemeistert, die das benötigte Equipment bereitstellten.

Vor der Verleihung der Deutschen Jugendleistungsspange dankte KJFW Matthias Hiltner den Feuerwehranwärtern für ihre starke Teilnahme, den Jugendwarten und Kommandanten für die gute Ausbildung, den Feuerwehrkollegen für den Aufbau und die Unterstützung.

KBI Egbert Petz begrüßte neben den Gästen insbesondere die Nachwuchskräfte, die neben Schule, Beruf oder Ausbildung ihre Freizeit für diese wichtige Veranstaltung opfern. „Ihr habt ein kleines Meisterstück vollbracht“, lobte der Kreisbrandinspektor die Leistungen der Jugendlichen und Jugendwarte. Denn es erfordert sportlichen Einsatz, handwerkliches Geschick, Teamarbeit und eine gewisse Grundeinstellung.

„Freut euch über das Abzeichen, das ihr heute erhaltet, und tragt es mit Stolz an eurer Uniform. Es ist das äußere Zeichen dafür, was ihr in eurer Feuerwehr-Ausbildung bereits gelernt habt“, ermutigte der Abnahmeberechtigte Marcus Haas die Teilnehmer und überreichte im Namen des Präsidenten des DFV die Abzeichen zur bestandenen Deutschen Jugendleistungsspange an die strahlenden Jugendlichen.

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Text: Matthias Hiltner

Bilder: FF Schwanstetten

Klausurtagung der Kreisbrandinspektion in Stockheim

2024 11 16 Klausur Bild 2aKlausur der Kreisbrandinspektion

In gewohnter Weise trafen sich die Führungsdienstgrade der Kreisbrandinspektion zum bereits traditionellen Klausurwochenende in der landkreiseigenen Jugendeinrichtung Stockheim.

Gestartet wurde am Freitagnachmittag mit Kaffee und Kuchen und der Begrüßung durch unseren KBR Christian Mederer. Anschließend stellte Sebastian Schröder, SG41 Brand- und Katastrophenschutz LRA Roth, den Teilnehmern ein Landkreiskonzept vor.

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Dietmar Hättig

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