Die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren richtet sich nach dem vorhandenen Gefahrenpotenzial, welches sich durch Wohnbebauung, Industriebauten und öffentliche Straßen in unterschiedlichster Ausprägungen ergibt.
Die Städte, Märkte und Gemeinden als Träger der öffentlichen Feuerwehren finanzieren die Ausstattung der Feuerwehren.
Ausstattungen und Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung können jedoch nicht von jeder einzelnen Gemeinde finanziert und organisiert werden.
Ausstattungen und Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung können jedoch nicht von jeder einzelnen Gemeinde finanziert und organisiert werden.
Der Landkreis Roth unterhält zwei überörtliche Einrichtungen, welche allen Wehren im Landkreis zur Verfügung steht. Der Betrieb dieser Einrichtungen bringt jeder einzelnen Wehr Unterstüzung in bestimmten Fachbereichen mit Personal und/oder Material.
Einrichtungen des Landkreises
UG Atemschutz / ABC
Unterstützungsgruppe Atemschutz / ABC
- Für Großschadenslagen ABC
- Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung
- Unterstützung mit modernsten Messgeräten
- Einsatz des Dekon P Fahrzeuges
- Atemschutzausblildungsstätte
- Zentrale Atemschutzwerkstatt des Landkreises
- u.v.m...
UG-ÖEL
Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung
- Einrichten der Örtlichen Einsatzleitung und Kennzeichnen ihres Standortes
- Unterstützung der Feuerwehreinsatzleitung
- Unterstützung aller BOS bei der Zusammenarbeit
- Unterstützung der ILS bei anwachsenden Unwetterlagen
- u.v.m....