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Gesetzesänderung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz einstimmig verabschiedet

ArchivbildVor allem die Stärkung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren ist Ziel der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes.

 

Vor allem die Stärkung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren ist Ziel der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes.

Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike bei der zweiten Lesung am 14.02.08 im Landtag: "Künftig sollen nicht nur Gemeindeeinwohner, sondern alle geeigneten Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, Mitglied der dortigen Freiwilligen Feuerwehr werden können. Doppelmitgliedschaften werden insoweit ermöglicht."

Gerade im ländlichen Raum pendeln immer mehr Arbeitnehmer zu einer weit entfernten Arbeitsstelle. Die Neuregelung schafft deshalb Rahmenbedingungen für eine bessere Personalausstattung vor allem tagsüber und stärkt damit die hohe Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Anhebung der Altersgrenze bis zum vollendeten 63. Lebensjahr soll die Tagesalarmsicherheit verbessern;

Bayern reagiert damit auch auf den demographischen Wandel. Weiter soll ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten im Einsatzfall zu einer ausreichenden Personalstärke beitragen.

Nähers zur Novellierung des Feuerwehrgesetz lesen Sie auf:

der Homepage des [ Bayerisches Staatsministerium des Innern ]

oder auf den Seiten des [ Ladesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. ]

Hinweis: Der Artikel wurde von der Pressestelle des Bayerisches Staatsministerium des Innern herausgegeben.
Vielen Dank


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Archivbeitrag: 310 - 2008-02-15 22:10:56

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Dietmar Hättig

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