KBR Deß begrüsste auch Vertreter des Landratsamtes Roth und des Technischen Hilfswerkes sowie den Leiter der jetzigen Rettungsleitstelle und den Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes.
Herr Hayko von der Rettungsleitstelle bedankte sich für die Einladung. Er ist gleichzeitig auch Projektleiter der aufzubauenden Integrierten Leitstelle für die Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der kreisfreien Stadt Schwabach.
Der offizielle Name der Leitstelle wird „Integrierte Leitstelle Mittelfranken-Süd“ sein.
Die Beschäftigten der Leitstelle müssen 3 Schulungsmodule durchlaufen: Feuerwehrmodul, Rettungsdienstmodul und Disponentenmodul. Im Jahr 2009 wird der Schwerpunkt beim Feuerwehrmodul (bereits von 71 % der Beschäftigten durchlaufen) und Rettungsdienstmodul (85 %) liegen.
Einige Teilnehmer der im Herbst 2008 gegründeten Arbeitsgruppe zur Einführung von Eldis konnten vor kurzem einen 3-Tageslehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried besuchen.
Michael Stark, Fachberater Funk, fasste diese Erkenntnisse in einer ausführlichen Powerpointpräsentation zusammen.
Seit 1997 erfolgt die Alarmierung durch Basis. Nun ist die Umstellung auf ein bayernweit einheitliches System (ELDIS) der Integrierten Leitstellen erforderlich..
Die rechtliche Grundlage für die Planungen ist die Alarmierungsbekanntmachung (ABEK). Die Kreisverwaltungsbehörden sind nach wie vor für die Alarmierungsplanung zuständig (in Abstimmung mit den Feuerwehren und den benachbarten Kreisverwaltungsbehörden).
Mit dem System kann eine Alarmierung nach konkreten Bedarf erfolgen. Diese Alarmierung wird flexibler als die Basis-Alarmierung sein.
57 Einsatzstichwörter werden die 7 Basis-Alarmstufen ersetzen. Gemeindegrenzen werden i.d.R. keine Rolle mehr spielen. Die örtlich zuständige Ortsfeuerwehr wird immer mit alarmiert werden. Der Rettungsdienst wird in die Alarmierungsplanung der Feuerwehren mit eingebunden werden.
Die Integrierte Leitstelle wird Dienstleister und Servicestelle sein, d.h. die ILS alarmiert und unterstützt die Einsatzleiter, ist jedoch gegenüber der Feuerwehr nicht weisungsbefugt.
Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:
Festelegung von Zonen (wird durch Kommandanten/KBM/KBI erfolgen) Festlegung von Bereichsfolgen (Ermittlung der nächstliegenden Feuerwehr; erfolgt auf Ebene der KBM-Bereiche) Stammdatenerfasung (Fahrzeuge, Geräte, Personenstärke ...) Erstellen von Einsatzmittelketten (Gerätschaften und Personal; die Definition der Begriffe wird durch den KBR und die KBI`s in Abstimmung mit der Kreisverwaltungsbehörde erfolgen) Alarmplanung für Einzelobjekte Alarmplanung für einzelne konkrete Einsatzmittel.
KBI Löchl bedankte sich für den Vortrag.
Die im Herbst 2008 gegründete Arbeitsgruppe wird das weitere konkrete Vorgehen beraten und danach wird die Arbeit bei den Feuerwehren mit Unterstützung der Mitglieder der Arbeitsgruppe beginnen.
Weitere ausführliche Infos unter: [ www.bayern-ils.de ] im Bereich 'Downloads'.
Archivbild(er):
Archivbeitrag: 381 - 2009-02-19 19:24:49
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