Gemeinsam mit dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, der Stadt Schwabach und dem Bayerischen Roten Kreuz Kreisverband Südfranken führte der Landkreis Roth eine Übung zum gemeinsamen Hilfeleistungskontingent am 06. Mai durch.
Hilfeleistungskontingente werden bayernweit durch die Kreisverwaltungsbehörden aufgestellt und bei großen Schadenslagen in die betroffenen Gebiete zur Unterstützung der dortigen Einsatzkräfte entsandt (z. B. bei Hochwasser- und Schneekatastrophen).
Die Übung dieses Hilfeleistungskontingents startete in Wendelstein und fuhr im Marschverband über die A9 nach Greding zum ersten Stopp. Weiter ging es über Thalmässing, Weißenburg und Treuchtlingen nach Gunzenhausen, wo um 16 Uhr das Ziel am dortigen Festplatz erreicht wurde.
Infos zum Hilfeleistungskontingent in Bayern:
In Bayern gibt es rund 210 Feuerwehr-Hilfeleistungskontingente. Ein Kontingent besteht aus den Grundkomponenten:
- Führung/Verbindung (Kontingentführung, UG-Kon, Vorauskommando)
- Logistik/Sanitätsdienst (Versorgung des Kontingents über 48 h)
- Personal (2 Löschzüge - mind. 2 Löschgruppenfahrzeuge)
Als Spezialkomponente kommen bei einem Standardkontingent 2 weitere Löschzüge hinzu.
Weitere Spezialkomponente sind:
- Hochwasser Pumpen
- Hochwasser Sandsäcke
- Sturm Dachsicherung
- Sturm Motorsägen
- Ölwehr
- ABC-Abwehr
Unser Kontingent Mittelfranken Süd ist zusammengestellt von den Landkreisen Roth und Weißenburg-Gunzenhausen und der Stadt Schwabach. Es ist als Hilfeleistungskontingent Standard gemeldet und kommt mit seinen 4 Löschzügen auf ca. 110 Einsatzkräfte.
Im Jahr 2018 gab es eine Überarbeitung der Planungsrichtlinien für die Aufstellung von Feuerwehr-Hilfeleistungskontinenten. Diese sieht kleinere Kontingente mit ca. 60 Einsatzkräften vor, aufgeteilt in folgende Bereiche
- Standard klein
- Hochwasser/Pumpen klein
- Wasserfördersystem Bayern
- Ölwehr Erkundung
- Ölwehr Sperre
- Ölwehr Boote
- Ölwehr Abpumpen
- Ölwehr Zwischenlagern und Separieren
- Waldbrandbekämpfung am Boden
- Waldbrandbekämpfung aus der Luft
Diese sind in der Praxis aber noch nicht sehr etabliert.
Zusätzlich gibt es noch Kontingente vom THW (Elektro, Beleuchtung, Transport, Räumen, Pumpen und Logistik), der Sanitätsdienste (Standard, Betreuung und Transport) und Wasserrettungszüge in Bayern.
Die Hilfeleistungskontingente in Bayern wurden 2007 eingeführt, um die bundesweite Länder- und Staatenübergreifende Katastrophenhilfe sowie überregionale Katastrophenhilfe innerhalb Bayerns zu ermöglichen.
Die Kontingente müssen so aufgestellt und ausgerüstet sein, dass sie für 48 Stunden autark geführt und eingesetzt werden können, d.h. Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Betriebsstoffe. In der Regel dauert ein Einsatz für ein Kontingent mit An- und Abfahrt zum Schadensgebiet ca. 5 Tage. Für alle Einsatzkräfte ist Ersatzkleidung in 2-facher Ausführung sinnvoll.
Wann kommen die Kontingente zum Einsatz
Reicht das im Bereich einer Kreisverwaltungsbehörde zur Verfügung stehende Einsatzpotential zur Bewältigung eines Schadensereignisses nicht aus, teilt die KVB dies der zuständigen Regierung mit. Diese klärt dann ab, ob der Bedarf mit Hilfeleistungskontinenten aus dem eigenen Regierungsbezirk gedeckt werden kann. Ist dies nicht möglich, informiert die Regierung das Staatsministerium des Inneren. Dieses klärt dann ab, ob der Bedarf innerhalb Bayerns gedeckt werden kann und veranlasst alles Erforderliche.
Kann der Bedarf durch bayerisches Einsatzpotential nicht gedeckt werden, klärt das Staatsministerium des Inneren ab, ob der Bedarf mit Kontingenten aus anderen Bundesländern gedeckt werden kann.
Wer trägt die Kosten der Hilfeleistungskontingente?
Bei Einsätzen der Hilfeleistungskontingente unterhalb der Katastrophenschwelle innerhalb Bayerns gelten die Kostenregelungen des Bay. Feuerwehrgesetzes. Die betroffenen Kommunen tragen die Kosten selbst. Bei Einsätzen zur Bewältigung von Katastrophen im Sinne des Bay. Katastrophenschutzgesetzes gelten die Kostenregelungen des BayKSG in Verbindung mit den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds".
Bei Einsätzen außerhalb Bayerns trägt die Kosten grundsätzlich das die Hilfe anfordernde Land.
Impressionen
Fotos und Text: Inspektion Lkr. Roth - Matthias Hiltner / Inspektion Lkr. WUG - Anton Bratinger