Wie bereits angekündigt, wurde unsere „frühere“ TAB für Brandmeldeanlagen im Landkreis Roth überarbeitet und aktualisiert.
In einem Abstimmungsprozess mit mehreren Akteuren wurde das Werk auf den aktuellen Stand gebracht.
Wie in Bayern vereinheitlicht wurde der Begriff von „Technischen Anschlussbedingungen“ auf nur noch „Anschlussbedingungen“ für Brandmeldeanlagen abgeändert.
Hintergrund hierzu ist, dass die Vorgaben zur „technischen“ Umsetzung von BMA´s über weiterführende Vorgaben wie DIN´s, etc. geregelt sind.
Technische Belange müssen streng genommen, nicht mehr in den landkreisbezogenen Anschlussbedingungen aufgenommen werden.
Ebenfalls wie das „Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Roth“ stellen wir die neue Fassung der AB hier im Downloadbereich und auf der Seite des Landratsamtes Roth zum Download bereit.
Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit bei allen mitwirkenden und Zuarbeitern für die Überarbeitung unseres Regelwerkes, sowie bei der diesbezüglichen Federführung bei KBM Klaus Wolfsberger.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mederer
[Kreisbandrat]