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(www.kfv-roth.de) - Ab sofort ist unser Archiv online. Diese Internetseite wurde am 15. April 2004 offiziell online geschalten und hat seit dem über 900 Artikel dargestellt.
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Enthalten sind 13 Jahre Informationen, Neuigkeiten und jede Menge Bilder rund um die Feuerwehren im Landkreis Roth. Aus technischen Gründen konnten nicht alle Details der Artikel umgesetzt werden. Diese Informationen sind jeweils in {geschweiften Klammern} zum Nachlesen trotzdem enthalten.

Das Archiv ist direkt über die Menüleiste oben erreichbar, und kann Seitenweise druchgeblättert werden. Über den Artikeln ist jeweils das Datum der Veröffentlichung angegeben. Jetzt viel Spaß mit den alten "Erinnerungen" und 14 Jahre Homepage KFV Roth, eine Seite von den Feuerwehren für die Feuerwehren im Landkreis Roth.

Rauchwarnmelder können leben retten

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten.

 

Ursache für die Brände ist nicht nur Fahrlässigkeit: sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchwarnmelder zu Rauchvergiftungen führen können.

90% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. Die hochgiftigen Rauchgase versperren innerhalb kürzester Zeit die Sicht und nehmen jegliche Orientieren. Bereits das Einatmen eines einzigen Atemzugs mit Brandrauch kann – je nach Art der verbrannten Gegenstände – tödlich sein. Vor allem bei Bränden in der Nacht besteht die Gefahr, dass man Feuer nicht schnell genug erkennt, denn nachts schläft auch der Geruchssinn. So werden die gefährlichen Brandgase nicht rechtzeitig bemerkt.

Deshalb ist es wichtig, mit Rauchwarnmeldern vorzusorgen.

Wo installiert man Rauchwarnmelder?

Als Mindestausstattung sollte je ein Rauchwarnmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur vorgesehen werden. Bei offener Verbindung mehrerer Geschosse ist mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etage erforderlich. Rauchwarnmelder installiert man an der Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte, aber mindestens 50 cm von der Wand entfernt.

Was sollten Sie beim Kauf beachten?

- Funktionsweise auf fotooptischer Basis
- Warnfunktion bei nachlassender Batterieleistung
- Vds-Zulassung nach Entwurf zu DIN EN 14604
- Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Zusammenschaltbarkeit durch Draht oder Funk für größere Wohneinheiten
- Für Gehörlose gibt es auch Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden können.

Der Rauchwarnmelder macht auf einen entstehenden Brand aufmerksam. Es sollte jedoch Vorsorge getroffen werden, dass nicht durch leichtsinniges Verhalten Brände entstehen können. So ist gerade auch in der Weihnachtszeit darauf zu achten, dass brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Nähere Informationen erhalten Sie im Elektrofachhandel/Baumärkten oder auch bei Ihrer örtlichen Feuerwehr.

Weitere Informationen über Rauchwarnmelder finden Sie auch hier oder hier.


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Archivbeitrag: 154 - 2005-12-09 18:14:02

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Dietmar Hättig

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

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