Die Aufschaltung der ILS Mittelfranken-Süd nahm die Kreisbrandinspektion des Landkreises Roth als Anlass, eine Technische Anschlußbedingungen für Brandmeldeanlagen herauszugeben. Ein eigens eingerichteter Arbeitskreis "Vorbeugender Brandschutz" traf sich in mehreren Sitzungen, um aus einer Muster-TAB und den TABs umliegender Landkreise und Städte eine eigene Anschlussbedingung zu erstellen, die detailliert auf die Belange und Gegebenheiten des Landkreises Roth abgestimmt wurde.
Ab sofort müssen bei Brandmeldeanlagen, die vom Bauamt vorgeschrieben werden, nicht mehr für jedes Bauvorhaben im Einzelfall langwierig Details mit dem Architekten bzw. Fachplaner abgestimmt werden. Die kleine Richtlinie beschreibt übersichtlich und klar, welche Forderungen an Brandmeldeanlagen gestellt werden. So wird beispielsweise genau definiert, wie die Feuerwehrpläne gestaltet werden müssen, wie die BMA zu kennzeichnen ist oder etwa wie Schlösser und Schlüssel für die benötigten Schließungen bestellt werden können. Bei Bedarf lässt die TAB aber auch im Einzelfall Sonderregelungen und Ausnahmen zu.
"Mit dieser TAB sparen wir uns zukünftig viel Zeit und so manche Diskussion mit den Architekten" so KBR Werner Löchl.
"Ein herzliches Dankeschön dafür an alle die an der TAB mitgewirkt haben, insbesondere an KBM Klaus Wolfsberger, Kreisbrandmeister mit der Fachaufgabe VB!"......
[H i e r] findet man die TAB zum Download. Hinweis:Â Der Artikel wurde von KBR Löchl eingereicht und zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank
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Archivbeitrag: 724 - 2012-08-23 13:58:28
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