Alte Homepge

(www.kfv-roth.de) - Ab sofort ist unser Archiv online. Diese Internetseite wurde am 15. April 2004 offiziell online geschalten und hat seit dem über 900 Artikel dargestellt.
Anfang 2017 wurde sie technisch und optisch überholt. Die Artikel aus der alten Seite konnten jetzt in die neue Seite übernommen werden.

Enthalten sind 13 Jahre Informationen, Neuigkeiten und jede Menge Bilder rund um die Feuerwehren im Landkreis Roth. Aus technischen Gründen konnten nicht alle Details der Artikel umgesetzt werden. Diese Informationen sind jeweils in {geschweiften Klammern} zum Nachlesen trotzdem enthalten.

Das Archiv ist direkt über die Menüleiste oben erreichbar, und kann Seitenweise druchgeblättert werden. Über den Artikeln ist jeweils das Datum der Veröffentlichung angegeben. Jetzt viel Spaß mit den alten "Erinnerungen" und 14 Jahre Homepage KFV Roth, eine Seite von den Feuerwehren für die Feuerwehren im Landkreis Roth.

Feuerwehren informieren über Rauchmelderpflicht

ArchivbildFeuerwehr-Führungskräfte informieren sich über Rauchmelderpflicht

Flyer des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren in Kürze erhältlich

 

Die Feuerwehr-Führungskräfte – Kreisbrandinspektoren (KBI), Kreisbrandmeister (KBM) und Stützpunktkommandanten – informierten sich kürzlich in einer Sitzung über die seit 1. Januar 2013 geltende Rauchmelderpflicht in Bayern. Nach dieser sind in neugebauten Wohnungen – und ab Januar 2018 in allen Wohnungen – Rauchwarnmelder zu installieren und betriebsbereit zu halten (Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bau Ordnung). Da die Feuerwehren in diesem Zusammenhang mit verstärkten Anfragen aus der Bevölkerung rechnen, war es ihnen wichtig, sich selbst über die ganze Materie ausführlich zu informieren.

Kreisbrandrat Werner Löchl konnte hierzu im Sparkassensaal in Röttenbach eine große Zahl interessierter Feuerwehrkameraden willkommen heißen. Nach einem kurzen Rückblick auf das Einsatzgeschehen des letzten Monats – der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hilpoltstein berichtete über einen Wohnungsbrand, bei dem die beiden Bewohner zwar sehr viel Glück hatten – und betonte, dass hierbei ein funktionierender Rauchwarnmelder den Brand bereits viel früher erkannt hätte.

In einem Fachvortrag erläuterte KBM Klaus Wolfsberger (Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Georgensgmünd) ausführlich, dass die meisten Personen, die durch einen Brand verletzt oder gar getötet werden, durch Rauchgase geschädigt werden. Jährlich werden in Deutschland bei etwa 230.000 Wohnungsbränden rund 600 Personen getötet, sowie 6-10.000 Personen schwer verletzt. Dabei gestalte sich die Erfassung der Verletzten sehr schwer, das das Einatmen des meist sehr giftigen Brandrauchs oft erst nach 48 Stunden seine tödliche Wirkung zeige. Die meisten Menschen würden von einem Brandereignis völlig überrascht. Auch wenn rund 65 Prozent der Brände tagsüber entstünden, kämen rund 70 Prozent der Brandtoten nachts ums Leben. Dies sei deshalb so, da man im Schlaf den Brandrauch nicht rieche, einige wenige Atemzüge jedoch ausreichen würden, um eine lebensgefährliche – oder gar tödliche – Dosis des Giftes im Brandrauch einzuatmen.

Wolfsberger informierte weiter, wie und wo die Rauchwarnmelder in den Wohnungen montiert werden sollten und in welcher Weise sie funktionieren. So würden die meisten Geräte die Rauchpartikel, die bei einem Brand entstünden, erkennen und bereits nach ein bis drei Minuten – noch ehe die Rauchkonzentration gefährlich wird – die im Raum befindlichen Personen mit einem lauten Warnton alarmieren. Somit haben die Personen, die sich im Raum oder in Hörweite des Rauchwarnmelders befinden, die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich zu verlassen und gegebenenfalls weitere Menschen – oder Tiere – in Sicherheit zu bringen.

Im zweiten Teil des Fachvortrags vertiefte das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Allersberg, Thomas Gumpp, der bei einem großen Hersteller Feuerwehr- und Sicherheitstechnischer Gerätschaften beschäftigt ist, die unterschiedlichen Arten solcher Rauchwarnmelder. Er erläuterte, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten seien und worauf man beim Kauf eines solchen achten solle. Anhand von verschiedenen Modellen erläuterte er das Wirkungsprinzip und deren Vor- und Nachteile. So müssen Rauchwarnmelder, die in Deutschland „in Verkehr gebracht und gehandelt werden“ über eine „CE-Kennzeichnung“ und die Angabe, dass sie nach der Produktnorm „DIN EN 14604“ hergestellt wurden.

Außerdem sollten Rauchwarnmelder über eine „VdS-Zulassung“ (VdS = Verband der Sachversicherer), einen Warnton bei nachlassender Batterieleistung, einen Testknopf zur Funktionsprüfung und eine optische Funktionsanzeige verfügen.

Um die Bevölkerung ausreichend über die Rauchmelderpflicht zu informieren, haben die Feuerwehren des Landkreises Roth in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Roth eine Broschüre entworfen, die in Kürze bei den Gemeindeverwaltungen (Rathaus), den Stützpunktfeuerwehren und im Landratsamt abgeholt werden können.

Oder alternativ hier die Infos zum {download docnr=170}

Zum Start dieser Aktion, die durch Landrat Herbert Eckstein ausdrücklich unterstützt wird, überreichten Kreisbrandrat Werner Löchl, Kreisbrandinspektor Erhard Schneider und Kreisbrandmeister Klaus Wolfsberger symbolisch das erste Exemplar dieser Broschüre an Landrat Herbert Eckstein und zeigten, wie ein solcher Rauchwarnmelder an der Decke seines Büros aussehen würde.

Hinweis: Der Artikel und die Bilder wurden von Rudi Heubusch eingereicht und zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank


Archivbild(er):

ArchivbildArchivbildArchivbild

Archivbeitrag: 769 - 2013-03-10 22:14:46

  Zurück

Diese Seite

Sie finden hier einen Gesamtüberblick Über das Feuerwehrwesen im Landkreis Roth. Neben der Erläuterung der vielfältigen Aufgaben soll diese Site auch als Medium für die Feuerwehren selbst dienen.

Dietmar Hättig

Die Feuerwehren im Landkreis Roth

  • 5.159 Feuerwehrdienstleistende m/w/d
  • 135 Feuerwehren
  • 913 Atemschutzgerätetragende
  • 50 Jugendfeuerwehren
  • 500 Jugendfeuerwehrleute
  • 300 Fahrzeuge
  • 900 km² Bereich
  • 124.000 Einwohnende

Kontakt

Kreisfeuerwehrverband Roth
  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  09171 / 81-0
  09171 / 81-1328
  Weinbergweg 1, 91154 Roth